Das Energiegesetz des Bundes sieht vor, die Nutzung aller erneuerbarer Energien in der Schweiz auszubauen. Die Kantone sind verpflichtet, insbesondere Gebiete zur Nutzung von Wasser- und Windkraft in ihren Richtplänen zu bezeichnen (Art. 10 des Energiegesetzes, Art. 8b des Raumplanungsgesetzes). Die Ebene Geothermie Flächen enthält die flächenförmigen Objekte der Energieform Geothermie.