Darstellung des ökomorphologischen Ist-Zustand (Plan A) für die Planung der Revitalisierungen von Seeufern. Die Kantone sind verpflichtet, die Revitalisierungen der Seeufer strategisch zu planen (Art 38a GSchG; Art. 41d GSchV). Die Planungen wurden erstmals 2022 von den Kantonen verabschiedet und sind alle 12 Jahre zu aktualisieren. Gemäss Minimalen Geodatenmodell (MGDM) ID 191.2 sind dargestellt : ökomorphologische Bewertung der Seeufer, ökologische und landschaftliche Bedeutung, Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand und die Zeitfenster der geplanten Umsetzungen.