WMS
geodienste.ch WMS Wildruhezonen
Schweizweit harmonisierter Geodienst der Kantone zu den Wildruhezonen. Wildtiere brauchen Rückzugsgebiete in welchen sie nicht gestört werden. Die Ausscheidung von Wildruhezonen dient der Vermeidung übermässiger Störung gemäss Art. 7 Abs 4 des JSG als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Es gibt heute rechtsverbindliche Wildruhezonen und Schutzgebiete, die über den Rechtssetzungsprozess ausgeschieden sind (kantonales Jagdrecht, kommunale Zonenplanung, etc.), wie auch empfohlene Gebiete. Innerhalb von rechtsverbindlichen Wildruhezonen und Wildtierschutzgebieten dürfen nur die in der Karte eingezeichneten erlaubten Routen und Wege begangen werden. Nicht eingezeichnet sind präparierte (Langlauf-)Loipen, Winterwanderwege und im Winter geräumte oder befahrbare Strassen. Diese dürfen von Schneesportlern selbstverständlich begangen werden. In empfohlenen Wildruhezonen sind die erlaubten Routen und Wege als Empfehlungen zu verstehen. Die Daten werden mindestens jährlich (zu Winterbeginn) aktualisiert. Die Daten basieren auf dem MGDM Wildruhezonen (ID 195.1 & 195.2, Version 2.1).
geodienste.ch
Wildruhezone
Wildtier
Routennetz
Route
Weg
Einschränkung
Wildfauna
Biologisches Schutzgebiet
Habitat wildlebender Tiere und Pflanzen
Schutzgebiete
ID 195
Schneesport
Skitouren
Skirouten
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den Support unter support@geodienste.kgk-cgc.ch
geodienste.ch
Für den Bezug des Geodienstes können Kosten anfallen. Die Gebühren werden durch die Kantone erhoben.
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geodienste.ch WMS Wildruhezonen
Schweizweit harmonisierter Geodienst der Kantone zu den Wildruhezonen. Wildtiere brauchen Rückzugsgebiete in welchen sie nicht gestört werden. Die Ausscheidung von Wildruhezonen dient der Vermeidung übermässiger Störung gemäss Art. 7 Abs 4 des JSG als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Es gibt heute rechtsverbindliche Wildruhezonen und Schutzgebiete, die über den Rechtssetzungsprozess ausgeschieden sind (kantonales Jagdrecht, kommunale Zonenplanung, etc.), wie auch empfohlene Gebiete. Innerhalb von rechtsverbindlichen Wildruhezonen und Wildtierschutzgebieten dürfen nur die in der Karte eingezeichneten erlaubten Routen und Wege begangen werden. Nicht eingezeichnet sind präparierte (Langlauf-)Loipen, Winterwanderwege und im Winter geräumte oder befahrbare Strassen. Diese dürfen von Schneesportlern selbstverständlich begangen werden. In empfohlenen Wildruhezonen sind die erlaubten Routen und Wege als Empfehlungen zu verstehen. Die Daten werden mindestens jährlich (zu Winterbeginn) aktualisiert. Die Daten basieren auf dem MGDM Wildruhezonen (ID 195.1 & 195.2, Version 2.1).
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