geodienste.ch OGC API Features: Planung der Revitalisierungen von Fliessgewässern - Collections

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1 Ökomorphologie F - Abschnitte feature Darstellung der Ökomorphologie F - Abschnitte für die Planung der Revitalisierungen von Fliessgewässern. Die Kantone sind gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) verpflichtet, die Revitalisierungen der Fliessgewässer zu planen. Die Planungen wurden erstmals 2024 verabschiedet und sind alle 12 Jahre zu aktualisieren. Die Daten beinhalten für die betroffenen Abschnitte der Fliessgewässer insbesondere Angaben zum Nutzen für Natur und Landschaft, zur ökologischen und landschaftlichen Bedeutung , ökomorphologische Bewertungen sowie die Zeitfenster der geplanten Umsetzungen. Zudem werden Bauwerke und Abstürze sowie deren Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand dargestellt.
2 Ökomorphologie F - Absturz feature Darstellung der Ökomorphologie F - Absturz für die Planung der Revitalisierungen von Fliessgewässern. Die Kantone sind gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) verpflichtet, die Revitalisierungen der Fliessgewässer zu planen. Die Planungen wurden erstmals 2024 verabschiedet und sind alle 12 Jahre zu aktualisieren. Die Daten beinhalten für die betroffenen Abschnitte der Fliessgewässer insbesondere Angaben zum Nutzen für Natur und Landschaft, zur ökologischen und landschaftlichen Bedeutung , ökomorphologische Bewertungen sowie die Zeitfenster der geplanten Umsetzungen. Zudem werden Bauwerke und Abstürze sowie deren Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand dargestellt.
3 Ökomorphologie F - Bauwerke feature Darstellung der Ökomorphologie F - Bauwerke für die Planung der Revitalisierungen von Fliessgewässern. Die Kantone sind gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) verpflichtet, die Revitalisierungen der Fliessgewässer zu planen. Die Planungen wurden erstmals 2024 verabschiedet und sind alle 12 Jahre zu aktualisieren. Die Daten beinhalten für die betroffenen Abschnitte der Fliessgewässer insbesondere Angaben zum Nutzen für Natur und Landschaft, zur ökologischen und landschaftlichen Bedeutung , ökomorphologische Bewertungen sowie die Zeitfenster der geplanten Umsetzungen. Zudem werden Bauwerke und Abstürze sowie deren Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand dargestellt.
4 Ökologische und landschaftliche Bedeutung feature Darstellung der ökologischen und landschaftlichen Bedeutung für die Planung der Revitalisierungen von Fliessgewässern. Die Kantone sind gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) verpflichtet, die Revitalisierungen der Fliessgewässer zu planen. Die Planungen wurden erstmals 2024 verabschiedet und sind alle 12 Jahre zu aktualisieren. Die Daten beinhalten für die betroffenen Abschnitte der Fliessgewässer insbesondere Angaben zum Nutzen für Natur und Landschaft, zur ökologischen und landschaftlichen Bedeutung , ökomorphologische Bewertungen sowie die Zeitfenster der geplanten Umsetzungen. Zudem werden Bauwerke und Abstürze sowie deren Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand dargestellt.
5 Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand feature Darstellung Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand für die Planung der Revitalisierungen von Fliessgewässern. Die Kantone sind gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) verpflichtet, die Revitalisierungen der Fliessgewässer zu planen. Die Planungen wurden erstmals 2024 verabschiedet und sind alle 12 Jahre zu aktualisieren. Die Daten beinhalten für die betroffenen Abschnitte der Fliessgewässer insbesondere Angaben zum Nutzen für Natur und Landschaft, zur ökologischen und landschaftlichen Bedeutung , ökomorphologische Bewertungen sowie die Zeitfenster der geplanten Umsetzungen. Zudem werden Bauwerke und Abstürze sowie deren Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand dargestellt.
6 Zeitfenster geplante Umsetzung feature Darstellung der Zeitfenster geplanter Umsetzungen für die Planung der Revitalisierungen von Fliessgewässern. Die Kantone sind gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) verpflichtet, die Revitalisierungen der Fliessgewässer zu planen. Die Planungen wurden erstmals 2024 verabschiedet und sind alle 12 Jahre zu aktualisieren. Die Daten beinhalten für die betroffenen Abschnitte der Fliessgewässer insbesondere Angaben zum Nutzen für Natur und Landschaft, zur ökologischen und landschaftlichen Bedeutung , ökomorphologische Bewertungen sowie die Zeitfenster der geplanten Umsetzungen. Zudem werden Bauwerke und Abstürze sowie deren Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand dargestellt.
7 Absturz - Nutzen feature Darstellung von Absturz - Nutzen für die Planung der Revitalisierungen von Fliessgewässern. Die Kantone sind gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) verpflichtet, die Revitalisierungen der Fliessgewässer zu planen. Die Planungen wurden erstmals 2024 verabschiedet und sind alle 12 Jahre zu aktualisieren. Die Daten beinhalten für die betroffenen Abschnitte der Fliessgewässer insbesondere Angaben zum Nutzen für Natur und Landschaft, zur ökologischen und landschaftlichen Bedeutung , ökomorphologische Bewertungen sowie die Zeitfenster der geplanten Umsetzungen. Zudem werden Bauwerke und Abstürze sowie deren Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand dargestellt.